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Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes. In dieser Funktion sind ihm hoheitliche Aufgaben der vorsorgenden Rechtspflege zugewiesen.

Notare sind zuständig für Beurkundungen sowie für die Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften. Darüber hinaus nehmen Notare Verlosungen und Versteigerungen vor, erstellen Vermögensverzeichnisse, nehmen Eide und eidesstattliche Versicherungen ab, vermitteln Nachlass- und Gesamtgutauseinandersetzungen und beurkunden Schuldanerkenntnisse und Zwangsvollstreckungsunterwerfungen. Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften hat der Gesetzgeber die notarielle Beurkundung oder Beglaubigung zwingend vorgeschrieben, so immer dann, wenn besonders weitreichende persönliche und wirtschaftliche Folgen mit einem Rechtsgeschäft einhergehen oder Schutz vor übereiltem Handeln geboten ist. So führt im Immobilienrecht - oder auch dann, wenn es um die Eintragung in öffentliche Register geht - kein Weg am Notar vorbei. Bei anderen Rechtsgeschäften wie z.B. der Testamentserrichtung oder der Betreuungs- und Patientenverfügung  ist eine notarielle Beurkundung nicht vorgeschrieben, also auch eine privatschriftliche Errichtung möglich, aber u. U. wegen der höheren Beweiskraft und in bestimmten Fällen wegen der Entbehrlichkeit eines Erbscheins geboten.

Eine notarielle Mitwirkung ist in den folgenden Bereichen teilweise zwingend vorgeschrieben oder zumindest dringend anzuraten:

 

  • Immobilienrecht: Kaufverträge, Schenkungen, Erbbaurechte, Bildung und Verkauf von Wohnungseigentum, Bauträgerverträge, Bestellung von Grundschulden, Hypotheken, Wegerechten, Nießbrauch etc.

  • Unternehmensrecht: Gründungen von Kapitalgesellschaften, Satzungsänderungen, Kapitalmaßnahmen, Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen, Handelsregisteranmeldungen etc.

  • Familienrecht: vorsorgende Eheverträge und Lebenspartnerschaftsverträge, Zuwendungen unter Ehegatten aus haftungs- oder steuerrechtlichen Gründen, Regelungen im Zusammenhang mit der Anschaffung einer Immobilie, Scheidungsfolgenvereinbarungen zur Auseinandersetzung gemeinschaftlichen Vermögens, zu Fragen des Unterhalts und des Versorgungsausgleichs,  Adoption

  • Erbrecht: Testamente, Ehegattentestamente, Erbvertäge, Schenkungen im Wege vorweggenommener Erbfolge, Übertragungen nach Höferecht, Pflichtteilsverzichte, Erbschaftsausschlagungen, Erbscheinsanträge, Nachlassverteilung

  • Vorsorge: Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung mit Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer

  • Vereinsrecht:  Registeranmeldungen betr. Vereinsgründungen, Satzungsänderungen, Vorstandswechsel